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Wettbewerbsbedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen und handlungsfähigen Personen, welche das online-Formular vollständig und korrekt ausgefüllt haben, bzw. die Wettbewerbsanforderungen erfüllen. Minderjährige dürfen mit Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters teilnehmen. Pro Zürcher Berggebiet behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, Mehrfacheinträge zu löschen oder den Wettbewerb abzubrechen, wenn Unstimmigkeiten vorliegen oder wenn der Verdacht auf Manipulationen …

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen und handlungsfähigen Personen, welche das online-Formular vollständig und korrekt ausgefüllt haben, bzw. die Wettbewerbsanforderungen erfüllen. Minderjährige dürfen mit Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters teilnehmen. Pro Zürcher Berggebiet behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, Mehrfacheinträge zu löschen oder den Wettbewerb abzubrechen, wenn Unstimmigkeiten vorliegen oder wenn der Verdacht auf Manipulationen besteht.
  2. Pro Zürcher Berggebiet akzeptiert mehrere Teilnahmen pro Person und Tag. Die Hauptpreise werden zufällig unter allen teilnehmenden Personen verlost. Personen, welche an mehreren Tagen teilnehmen, kommen mehrfach in die Verlosung.
  3. Der Teilnahmeschluss für die Verlosung der Tagespreise ist um 23:59 Uhr. Definitiver Teilnahmeschluss für die Verlosung der Hauptpreise ist der 05.10.2017 um 23:59 Uhr.
  4. Die Teilnahme ist kostenlos, führt auch zu keinerlei sonstigen Verpflichtungen und ist unabhängig vom Bezug irgendwelchen Leistungen.
  5. Die Gewinner werden aus den korrekten Antworten ausgelost und per E-Mail benachrichtigt. Die Gewinner der Tagespreise vom Vortag werden vom 30.09. bis 06.10. täglich um 10 Uhr bekannt gegeben. Die Verlosung der Hauptpreise findet am 06.10.2017 statt.
  6. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Eine Rückmeldung muss innert 30 Tagen erfolgen, ansonsten verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Die Gewinner erklären sich einverstanden damit, dass ihr Name und/oder ein Foto publiziert wird.
  7. Die Preise sind nicht übertragbar und werden nicht in bar ausbezahlt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bezüglich der Nutzung und Einlösung der Preise wird jegliche Haftung abgelehnt.
  8. Die durch den Wettbewerb gewonnenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder für fremde Zwecke genutzt. Gemäss schweizerischem Datenschutzgesetz haben Sie jederzeit das Recht zu erfahren, welche Informationen wir gespeichert haben. Mit der Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten für Marketingzwecke des natürli Zürioberland Netzwerkes verwendet werden können.
  9. Teilnahme von Mitarbeitenden von Zürioberland Tourismus und Pro Zürcher Berggebiete sowie deren Familienangehörigen oder Teilnahmen von Mitarbeitenden involvierter Partner werden nicht berücksichtigt.
  10. Neben diesen allgemeinen Wettbewerbsbedingungen gelten für jeden Wettbewerb die individuellen Bestimmungen.
  11. Die eingesandten Inhalte werden durch Pro Zürcher Berggebiet geprüft und freigegeben. Die Zulassung ist nicht anfechtbar.
  12. Mit der Teilnahme bestätigen Sie, dass Sie EigentümerIn der Rechte (z.B. Bildrechte) sind.
  13. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren Sie die allgemeinen Wettbewerbsbedingungen.
  14. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Bauma, 28.09.2017

 

Bei Fragen wenden Sie sich an Pro Zürcher Berggebiet:

 

Regionalamangement «natürli Zürioberland»
c/o Pro Zürcher Berggebiet
Bahnhofstrasse 13
Postfach 161
CH-8494 Bauma
+41 52 396 50 90
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